Konsequentes Marketing. Nachhaltiger Vertrieb. Erfolg im Markt.
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C.AL Management Consulting GmbH
C.AL Management Consulting GmbH

Eine Grundlage des Geschäftes

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 1. Januar 2021)

§ 1     Gegenstand

1.  Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der C.AL Management Consulting GmbH, nachfolgend C.AL genannt, und ihres Auftraggebers, so wie sie in dem jeweiligen Einzelvertrag spezifiziert sind.

§ 2     Mitwirkung des Auftraggebers

1.  Der Auftraggeber wird der C.AL bei der Durchführung nach dem jeweiligen Einzelvertrag obliegenden Aufgaben unterstützen und ihr alle zur Ausführung der entsprechenden Aufgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.

2.  Der Auftraggeber wird auch sonst alles Erforderliche tun, um eine erfolgreiche Arbeit des Beraters zu ermöglichen. Der Auftraggeber hat die Qualifikation des Beraters geprüft. Macht der Auftraggeber die Ausführung der Beratung unmöglich, so ist dennoch das gesamte vereinbarte Honorar mit Ablauf der vereinbarten Beratungsdauer fällig.

§ 3   Rechte und Pflichten

1.  Die C.AL ist verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihr anvertraut oder zugänglichem gemacht worden sind, Stillschweigen zu bewahren und diese Kenntnisse nicht anderweitig zu verwerten und zwar für die Zeit ihrer Tätigkeit als auch für die Zeit nach Beendigung des jeweiligen Vertrages.

2.  Die Ausführung der nach dem jeweiligen Vertrag zu erbringenden Leistungen der C.AL erfolgt in Abstimmung mit dem Unternehmen.

3.  Die Verantwortung für die Art der Ausführung der Dienstleistung liegt bei der C.AL, soweit sie dieses nicht ausdrücklich schriftlich ablehnt. Die Verantwortung für mit dem Auftraggeber abgestimmten Maßnahmen und Beschlüsse liegt allein beim Auftraggeber.

4.  Die Weitergabe beruflicher Äußerungen der C.AL an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung der C.AL, soweit sich nicht bereits aus dem jeweiligen Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Gegenüber einem Dritten haftet die C.AL im Rahmen von § 7 nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.

§ 4   Urheberrecht und Erfindungen

1.  Der C.AL verbleiben alle Rechte, die ihr nach dem Urheberschutzgesetz zustehen. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen der Durchführung des Vertrages von der C.AL gefertigte Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen und Konzepte nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber darf ohne die C.AL urheberrechtlich geschütztes geistiges Eigentum der C.AL nur verwerten, wenn ihm ein entsprechendes Nutzungsrecht übertragen ist.

2.  Erfindungen, die die C.AL Rahmen der Durchführung des jeweiligen Vertrages gemacht hat sowie hierfür erteilte Schutzrechte verbleiben bei der C.AL. Der Auftraggeber kann Erfindungen und Schutzrechte nur verwerten, wenn ihm ein entsprechendes Nutzugsrecht übertragen ist.

§ 5   Rügepflicht des Auftraggebers

1.  Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Einwendungen gegen die Art der Erbringung der Dienstleistung durch die C.AL unverzüglich vorzutragen.

§ 6   Gewährleistung

1.  Die C.AL führt die ihr übertragenen Aufgaben mit größter Sorgfalt durch.

2.  Tritt dennoch ein Mangel auf, den die C.AL zu vertreten hat, so ist diese zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Der Auftraggeber hat der C.AL insoweit die erforderliche Zeit zur Mängelbeseitigung einzuräumen.

3.  Konnte der Mangel durch wiederholte Nachbesserung nicht beseitigt werden, so ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich der mangelhaften Leistung vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Der Anspruch auf Ersatz von Kosten, die zur Herstellung des ordnungsgemäßen Leistungsteiles aufgewandt wurden, ist ausgeschlossen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt § 7.

4.  Der Anspruch auf Beseitigung von offensichtlichen Mängeln ist ausgeschlossen, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Beratungsberichtes, auch Zwischenberichts oder Entwurf dieser Berichte, geltend gemacht wird.

5.  Ansprüche nach den Absätzen (2) und (3) verjähren mit Ablauf von 6 Monaten, nachdem die C.AL die berufliche Leistung erbracht hat.

6.  Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung des Beraters enthalten sind, können jederzeit vom C.AL auch Dritten gegenüber berichtigt werden.

§ 7   Haftung

1.   Die C.AL haftet dem Auftraggeber für Schäden nur, wenn diese von Ihr durch mangelhafte Ausführung des jeweiligen Vertrages vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

2. Die C.AL haftet dem Unternehmen gegenüber nicht für Folgeschäden, Verluste oder nicht erreichte Gewinne im Rahmen des Betriebes des Auftraggebers, die nach Ansicht des Auftraggebers durch die C.AL oder durch von sie beauftragte Dritte fahrlässig in Zusammenhang mit der Durchführung des jeweiligen Vertrages oder unabhängig hiervon verursacht wurden. Die C.AL ist nicht für das Erreichen bestimmter Gewinnziele verantwortlich. Eine Haftung der C.AL - aus welchem Rechtsgrund auch immer - ist der Höhe nach beschränkt auf die Versicherungsdeckung von € 100.000 (in Worten: hunderttausend).

3.  Ein Schadensersatz kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Auftraggeber von dem Schaden und von dem anspruchsbegründeten Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb zwölf Monaten nach dem anspruchsbegründeten Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und das Unternehmen auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

§ 8   Wettbewerb

1. Die Vertragspartner unterliegen keinerlei Wettbewerbsbeschränkungen.

§ 9   Vergütung, Auslagenersatz, Spesen

1. Für die Vergütung der Beraterleistungen gelten die in dem jeweiligen Vertrag vereinbarten Honorare.

2.  Der Auftraggeber ersetzt C.AL direkt alle im Rahmen ihrer Tätigkeit notwendigen und angemessenen Auslagen.

3.  Die abzurechnenden Beträge verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Alle Abrechnungen sind ohne Abzüge zur sofortigen Zahlung fällig.

§ 10  Sonstiges

1.  Änderungen oder Ergänzungen zu dem jeweiligen Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

2.  Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des jeweiligen Vertrages werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommender rechtswirksamer Ersatzregelung treffen.

3.  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag ist der Sitz der C.AL.

 

 

AGB-C.AL 2021.pdf
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